Nach bestandener praktischer Führerprüfung erhältst du deinen Führerausweis auf Probe (sofern du nicht schon einen definitiven Führerausweis der Kat. A besitzt). Die Probezeit dauert 3 Jahre.

Achtung! Wenn dir der Führerausweis während der Probezeit wegen einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz entzogen wird, verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr.

Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.