Seit dem 1. Januar 2021 ist es Pflicht, dass Fahrschüler den Lernfahrausweis mindestens ein Jahr lang besitzen müssen, bevor sie zur praktischen Führerprüfung zugelassen werden können. Eine Ausnahme gibt es für die Personen, die beim Erhalten vom Lernfahrausweis mindestens 20 Jahre alt sind.