Das stimmt! Seit 2019 gibt es den sogenannten «Automaten Eintrag» im Führerschein nicht mehr. Es wird also nicht mehr unterschieden, ob die praktische Führerprüfung mit Handschaltung oder mit automatischem Getriebe absolviert wurde. Deshalb kannst du Fahrzeuge mit beiden Getriebe-arten lenken, auch wenn du die Prüfung mit einem automatischen Getriebe absolviert hast.
