Ab dem 1.2.2019 entfällt der Automateneintrag. Das bedeutet, du kannst die Prüfung mit einem Automaten absolvieren und danach trotzdem mit einem handgeschalteten Auto fahren. Es ist auch möglich, die Fahrausbildung mit einem handgeschalteten Auto zu absolvieren, für die Prüfung aber einen Automaten zu verwenden.
