Nein, die Begleitperson muss jederzeit die Handbremse betätigen können.

Gestützt auf diese Regelung ist es untersagt, für Lernfahrten ein Motorfahrzeug zu benützen, bei dem die Handbremse auf der linken Armaturenseite angebracht ist.

Zudem muss die elektronische Handbremse dosierbar sein und das Auto bis zum Stillstand bringen ohne sich durch die Betätigung des Gaspedals wieder zu lösen.

Am Besten beim Garagisten abklären lassen.